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Verweigerung mit Folgen: Was Arbeitgeber tun können, wenn die Fahrerkarte nicht herausgegeben wird

Fahrerkarte
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Im Transportalltag läuft das Auslesen der Fahrerkarte meist reibungslos. Doch manchmal verweigert ein Fahrer die Herausgabe, aus Misstrauen, aus Unwissenheit oder ganz bewusst. Für das Unternehmen wird das schnell zum Problem, denn die gesetzliche Auslesepflicht bleibt bestehen, egal was der Fahrer tut. Wer als Arbeitgeber hier nicht handelt, riskiert Bußgelder und im schlimmsten Fall Konsequenzen für die Betriebslizenz.

Das Fahrerkarte Auslesen liegt im Verantwortungsbereich des Unternehmens. Dies gilt auch, wenn es auf die Mitwirkung des Fahrers angewiesen ist. Was in einer solchen Situation rechtlich gilt, welche Schritte sinnvoll sind und wie man Konflikte dieser Art von vornherein vermeidet, zeigen die nächsten Abschnitte dieses Artikels.

Warum die Herausgabe der Fahrerkarte eine arbeitsrechtliche Pflicht des Fahrers ist

Die Fahrerkarte ist zwar auf den Namen des Fahrers ausgestellt und bleibt dessen persönliches Eigentum. Das ändert aber nichts daran, dass das Auslesen der Karte eine gesetzliche Pflicht des Unternehmens ist. Nach EU-Verordnung 165/2014 ist der Arbeitgeber verpflichtet, die auf der Fahrerkarte gespeicherten Daten mindestens alle 28 Tage auszulesen und zu archivieren.

Damit der Arbeitgeber dieser Pflicht nachkommen kann, ist er auf die Mitwirkung des Fahrers angewiesen. Mit dem Arbeitsvertrag entsteht eine allgemeine Treuepflicht des Arbeitnehmers. Betriebliche Abläufe müssen unterstützt und gesetzeskonforme Prozesse dürfen nicht blockiert werden. Die Herausgabe der Karte zum Auslesen ist damit keine Frage des guten Willens, sondern eine aus dem Arbeitsverhältnis ableitbare Nebenpflicht.

Welche ordnungsrechtlichen Konsequenzen dem Unternehmen drohen, wenn das Auslesen unterbleibt

Wenn das Auslesen der Fahrerkarte unterbleibt, haftet dafür in erster Linie das Unternehmen, nicht der Fahrer. Das BALM, das Bundesamt für Logistik und Mobilität, kann bei Kontrollen fehlende Auslesedaten als Ordnungswidrigkeit werten. Wonach richten sich die Bußgelder? Je nach dem Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Fahrpersonalverordnung können diese je nach Schwere und Wiederholung mehrere hundert Euro pro Verstoß betragen.

Es wird dann besonders brenzlig, wenn bei einer Kontrolle nicht nur einzelne Auslesungen fehlen, sondern ein Muster erkennbar ist. Das kann als schwerwiegender Verstoß interpretiert werden und im Wiederholungsfall die Zuverlässigkeit des Unternehmens im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes in Frage stellen. Der Arbeitgeber kann sich dabei nicht mit der Verweigerungshaltung eines Fahrers entlasten.

Was Arbeitgeber unmittelbar tun können, wenn ein Fahrer die Herausgabe verweigert

Ein wichtiger erster Schritt ist eine klare, dokumentierte Aufforderung zur Herausgabe der Karte. Das sollte am besten schriftlich erfolgen. Dadurch wird eine Grundlage für alle weiteren Maßnahmen geschaffen. Sollte der Fahrer nun weiterhin verweigern, kann der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen. Denn die Verweigerung stellt eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten dar.

Des Weiteren sollte das Unternehmen parallel den Vorfall intern dokumentieren, um im Falle einer Behördenkontrolle nachweisen zu können, dass alle zumutbaren Schritte unternommen wurden. Ein vollständiger Schutz vor Bußgeldern ist damit zwar nicht garantiert, jedoch bildet die Dokumentation bei der Bewertung des Verschuldens durch die Behörde eine bessere Verteidigungslinie. Rechtliche Beratung durch einen auf Transportrecht spezialisierten Anwalt ist in solchen Situationen empfehlenswert.

Wann die Verweigerung der Kartenherausgabe arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung rechtfertigt

Eine einmalige Verweigerung rechtfertigt in der Regel keine fristlose Kündigung. Der Arbeitgeber muss zunächst abmahnen und dem Fahrer die Möglichkeit geben, sein Verhalten zu korrigieren. Wiederholt ein Fahrer die Verweigerung nach einer Abmahnung, kann das eine ordentliche, verhaltensbedingte Kündigung begründen.

Wann ist eine fristlose Kündigung denkbar? Sollte der Fahrer die Herausgabe dauerhaft und trotz mehrfacher Aufforderung verweigern und dadurch nachweislich Bußgelder oder behördliche Maßnahmen gegen das Unternehmen ausgelöst haben. Auch hier ist eine gute Dokumentation eine wichtige Grundlage. Denn Arbeitsgerichte legen dabei Wert auf Verhältnismäßigkeit und eine saubere Beweisführung des Vorgangs. Die Niederlage vor dem Arbeitsgericht ist vorprogrammiert, wenn man als Arbeitgeber ohne vorherige Abmahnung kündigt.

Wie Unternehmen sich durch klare interne Regelungen gegen Verweigerungssituationen absichern

Idealerweise sollte der Schutz bereits vor dem Ausbruch eines Konflikts vorhanden sein. Daher sollten Unternehmen die Auslesepflicht und die Mitwirkungspflicht des Fahrers ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsanweisung verankern. Dadurch ist es von Beginn an für alle Beteiligten klar, dass die regelmäßige Kartenherausgabe zum Arbeitsinhalt gehört. Ergänzend empfiehlt sich ein fester Ausleserhythmus mit dokumentierten Terminen.

Die eleganteste technische Lösung gegen Verweigerungssituationen? Das ist der Remote-Download. Dabei zieht eine Telematik-Box im Fahrzeug sowohl den Massenspeicher des Tachographen als auch die im Gerät steckende Fahrerkarte vollautomatisch über das Mobilfunknetz aus. Da der Fahrer die Karte während der Fahrt ohnehin im Tachographen stecken hat, läuft der gesamte Vorgang im Hintergrund ab, ohne dass die Karte physisch den Besitzer wechseln muss. Eine regelmäßige Schulung der Fahrer über ihre Pflichten senkt das Konfliktpotenzial zusätzlich.

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Melanie Weber
Melanie Weber, eine preisgekrönte Schriftstellerin und Journalistin, hat ihre Karriere stets von einer einzigartigen Leidenschaft für die literarische Welt geleitet. Geboren und aufgewachsen in München, Deutschland, hat sie sich von frühester Kindheit an in den facettenreichen Reichtum von Sprache und Text verliebt. Nach dem Abschluss eines Bachelor-Studiums der Literaturwissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München und einem Master-Studium in Kreativem Schreiben an der Universität Oxford, begann sie als freiberufliche Journalistin für diverse renommierte Magazine und Zeitungen, darunter Die Zeit und Der Spiegel. Ihre Artikel zeichnen sich durch tiefe Einblicke, scharfsinnige Analysen und ihr ausgeprägtes Gespür für menschliche Geschichten aus.